Als pdf zum Download →
Die Französisch-Reformierte Gemeinde Offenbach ist eine evangelische Gemeinde. Mit den anderen evangelischen Gemeinden der Stadt Offenbach gehört sie zum Evangelischen Dekanat Offenbach und zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie ist jedoch auch Mitglied im Reformierten Bund und in der Deutschen Hugenotten-Gesellschaft.
Im Unterschied zu den übrigen evangelischen Gemeinden besteht die Französisch-Reformierte Gemeinde nicht aus den evangelischen Christen eines abgegrenzten Wohnbezirks. Für ihre Glieder, die im Stadt- und Landkreis Offenbach wohnen, ist die Geschichte der Gemeinde und vor allem das reformierte Bekenntnis entscheidend. Sie allein rechtfertigen auch die Existenz der Französisch-Reformierten Gemeinde und ihre Sonderstellung.
Am 18. Oktober 1685 hob der „Sonnenkönig“ Ludwig XIV. das Edikt von Nantes auf, das nach Beendigung der Hugenottenkriege (1562 - 1597) im Jahre 1598 von Heinrich IV. erlassen worden war. Es sicherte den evangelischen Christen in Frankreich das Recht auf volle Gewissensfreiheit und bürgerliche Gleichberechtigung zu. Allerdings durfte in der Regel nur dort ein reformierter Gottesdienst gehalten werden, wo dies schon 1597 geschehen war.
Da die „Hugenotten“, wie man ursprünglich die von dem Genfer Reformator Johannes Calvin geprägten evangelischen Christen in Frankreich voller Spott nannte, sich im Laufe der Zeit zu einem Staat im Staate entwickelten, wurden ihre Rechte allmählich beschränkt. Der seit 1661 absolutistisch herrschende Ludwig XIV. wollte in seinem Land keine Untertanen mehr dulden, die seinem katholischen Glauben widersprachen. Daher versuchte er, sie ab 1681 durch die Einquartierung von Militär in ihre Häuser zwangsweise zu bekehren. 1685 verbot er mit der formellen Aufhebung des Edikts von Nantes nicht nur den reformierten Glauben, sondern untersagte auch die Flucht aus Frankreich „bei Strafe der Galeeren für die Männer und Einziehung von Leib und Gut für die Frauen“.
Dennoch wagten auch weiterhin Zigtausende die Flucht um ihres Glaubens willen.Viele von denen, die zuweilen erst nach mehreren Versuchen glücklich entkamen, fanden mittellos und von unsäglichen Opfern gezeichnet, zunächst in der Schweiz Aufnahme. Von dort zogen sie, manche erst nach jahrelangem Aufenthalt, in aufnahmebereite deutsche Staaten, sogar bis in die ostpreußischen Gebiete und nach Rußland.
In Offenbach, einem Fischer- und Bauerndorf von etwa 500 Einwohnern hatte Wolfgang Ernst I. Graf von Ysenburg, Büdingen und Birstein an Stelle des lutherischen das reformierte Bekenntnis eingeführt. Mit seiner Unterstützung bildete sich bereits 1596 eine erste wallonischreformierte Flüchtlingsgemeinde. Sie bestand allerdings nur bis 1599 und ging dann in der kurz vorher gegründeten wallonischen Gemeinde in Hanau auf.Von 1609 – 1633 gab Graf Wolfgang Ernst I. den 1554/1555 in Frankfurt gegründeten Französisch- und Niederländisch-Reformierten Gemeinden das Recht, ihre Gottesdienste in Offenbach zu halten, da der streng lutherische Rat Frankfurts dies innerhalb der freien Reichsstadt verbot. Sein Enkel Johann Philipp wurde 1685 Graf von Ysenburg-Büdingen.
Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg, hatte bereits 1685 den Réfugiés Asyl und Unterstützung zugesagt, weil er mit ihrer Hilfe sein durch den 30jährigen Krieg ausgeblutetes Land wieder aufbauen wollte. Graf Johann Philipp hingegen zögerte damit bis zum Jahr 1698, obgleich das benachbarte Frankfurt schon seit 1680 eine der wichtigsten Zwischenstationen für die fliehenden Hugenotten war.
Als 1698 jedoch die Schweizer Kantone angesichts der ungeheuren Kosten für die Versorgung der Réfugiés Ausweisungsanordnungen erließen und deshalb Capitain de Calmelz als Abgesandter einer Gruppe französischer Glaubensflüchtlinge den Grafen um Aufnahme im günstig gelegenen Offenbach ersuchte, erwies Graf Johann Philipp sich als außergewöhnlich großherzig. Er sicherte den fremden Glaubensgenossen nicht nur die erbetenen Privilegien und Hilfen zu. Anders als viele deutsche Kleinstaaten, die ebenfalls mit Hilfe der fleißigen, handwerklich bestens ausgebildeten Franzosen neue wirtschaftliche Zweige aufzubauen suchten, machte er auch keinerlei Auflagen, nicht einmal die, daß sie in der Lage sein mußten, für sich selbst zu sorgen. So ist es nicht verwunderlich, daß die erste bekannte Gemeindeliste von 1699 46 Familiennamen umfaßt.
Am 9. Juli 1699 hielt Pfarrer Isaac de Bermond den ersten Gottesdienst in Offenbach. Unmittelbar danach fand die Wahl des ersten Consistoriums und damit die Gründung der Gemeinde gemäß der aus ihrer Heimat mitgebrachten Kirchenordnung „Discipline des Eglises réformées de France“(1660) statt.
Bis zum Jahre 1703 war der Bestand der Gemeinde allerdings gefährdet. Ursachen dafür waren:
Ab 1703 jedoch begann die weitsichtige Politik des toleranten Grafen sich sowohl auf den Fortbestand der Gemeinde als auch auf die Entwicklung Offenbachs auszuwirken. Dessen Einwohnerzahl wuchs von 790 im Jahre 1700 über 1.500 im Jahre 1718 auf 6.000 im Jahre 1790 an. Im Gegensatz zur Reichsstadt Frankfurt, die vom Zunftwesen beherrscht war, gestattete Graf Johann Philipp die Ansiedlung von Manufakturen und Fabriken. Von dieser Erlaubnis machte eine neue Gruppe von Hugenotten Gebrauch, die sich 1703 in Offenbach niederließ. Mit ihr wuchs die Zahl der Gemeindeglieder um mehr als das Doppelte und erhöhte sich wieder auf 30 Familien mit 128 Personen.Wichtiger war jedoch wohl, daß die Neuankömmlinge nicht mehr so mittellos waren, selbst für ihren Unterhalt sorgen konnten und daß der Graf ihnen Grundstücke am Großen Biergrund zuteilen ließ.
Daß ihnen nun auch Hugenotten folgten, die sich z.B. in Frankfurt schon eine neue Existenz aufgebaut hatten, hatte zwei weitere Gründe:
Durch diese zweiten Privilegien erhielten die Réfugiés das Recht der freien Religionsausübung nach den Bestimmungen ihrer aus Frankreich mitgebrachten Kirchenordnung. Der Bau einer eigenen Kirche und die Einrichtung einer eigenen Schule wurden ihnen zugesichert. Zu den Rechten und Vergünstigungen, die den Bestand der Gemeinde für die Zukunft sichern sollten, gehörte u.a. die freie Wahl des Pfarrers, der Lehrer, des Vorsängers. Die neue Gemeinde wurde nicht der bestehenden deutschen Gemeinde eingegliedert, obgleich damals ganz Offenbach reformierten Bekenntnisses war. Sie wurde vielmehr dem landesherrlichen Konsistorium unmittelbar unterstellt.
Die der Französisch-Reformierten Gemeinde gewährten kirchlichen Privilegien gelten bis heute unverändert. Sie wurden bei politischen Veränderungen jeweils von den neu etablierten Behörden anerkannt, z.B. nach den napoleonischen Kriegen durch das hessen-großherzogliche Oberkonsistorium in Darmstadt und zuletzt von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, bei der auch die Ordnung der Gemeinde hinterlegt ist.
Die reformierte Kirche geht - wie die lutherische - auf die Reformation im 16. Jahrhundert zurück. Darum: „reformierte“, d.h. durch Gottes Wort „erneuerte“ Kirche. Sie ist nicht das Werk eines einzigen, sondern hat viele „Väter“. Unter ihnen ragen zwei hervor: Ulrich Zwingli (1484-1531), der Reformator Zürichs, und Johannes Calvin (1509-1564), der Reformator Genfs, der dann auch den Protestantismus in Frankreich prägte. Wie Zwingli und Calvin bekennen wir mit allen reformierten Christen in den Welt, daß das Wort Gottes allein Maßstab und Mitte des Gottesdienstes und allen gemeindlichen Lebens sein muß.
Am sichtbarsten wird dies wohl am Innenraum der Kirche. Er ist gemäß dem 2. Gebot, das den kultischen Gebrauch von Bildern verbietet, sehr schlicht gehalten. Ist eine Kirche doch nach reformiertem Verständnis allein Versammlungsraum der zum Hören des Wortes Gottes, zum Lobpreis und Gebet und zur Feier des Abendmahles zusammenkommenden Gemeinde. Im Blickpunkt des Raumes ist die Kanzel; vor ihr der Abendmahlstisch, auf dem allein die Heilige Schrift liegt.
So schlicht wie der Raum ist auch die Liturgie. Am Anfang des Gottesdienstes steht nach gut reformierter Art der Psalmengesang und sein Mittelpunkt ist die Predigt des Wortes Gottes.Taufe und Abendmahl gelten als bestätigende Zeichen der zugesagten Gnade Gottes. Zu den charakteristischen Zeichen reformierten Bekenntnisses gehört es, daß Glaube, kirchliche Ordnung und persönliches Leben eine unlösliche Einheit bilden. Sie zielt auf alle Lebensbereiche und beinhaltet, daß jedes Gemeindeglied in gleicher Weise Verantwortung für die Gemeinde trägt und gerufen ist, die eigenen Gaben zum Segen aller einzubringen. Oberstes Organ unserer Gemeinde ist deshalb die Gemeindeversammlung. Nur sie kann die geltende Ordnung unserer Gemeinde verändern, in deren Artikel I es heißt:
Artikel IX der Ordnung schreibt vor, daß die Gemeindeversammlung mindestens einmal jährlich zusammentreten muß, um den Bericht der beiden „Ämter“ entgegenzunehmen, die schriftgemäß in unserer Gemeinde bestehen: das Presbyterium und die Diakonie. Das Presbyterium hat die geistliche Leitung der Gemeinde und ist verantwortlich für die kirchliche Verwaltung. Es besteht aus dem von der Gemeindeversammlung gewählten Pfarrer und aus vier von ihr auf sechs Jahre gewählten Ältesten. Neben dem Presbyterium steht die Diakonie, die ebenfalls aus vier Gemeindegliedern gebildet wird. Ihre Aufgabe ist der Dienst an den Kranken, Armen und Alten der Gemeinde und die Mithilfe bei der Feier des Heiligen Abendmahles. Presbyterium und Diakonie bilden das Konsistorium, das alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde berät. In Ehren ausgeschiedene frühere Älteste und Diakone bilden zusammen mit dem Konsistorium das Große Konsistorium. Dieses hat das Vorschlagsrecht bei der Pfarrwahl sowie bei der Wahl der Presbyter und vollzieht die Wahl der Diakonie.
Die Zugehörigkeit zur Gemeinde kann erworben werden:
Im Windfang der Kirche hängt das Wappen der Gemeinde. Es stellt das mit den Wellen ringende Schiff der Jünger auf dem Galiläischen Meer dar und trägt die Umschrift„Domine serva nos perimus. 1699“. Bei der Auswahl dieses Spruches, den Luther übersetzt hat mit „Herr, hilf uns, wir verderben“ (Matthäus 8, 25), haben die Väter und Mütter der Gemeinde ursprünglich wohl nur ihre leidvollen Erfahrungen als Flüchtlinge und ihre Erkenntnis über den damaligen Zustand der Gemeinde zum Ausdruck bringen wollen. Sie haben aber darüberhinaus eine vorausschauende Gabe bewiesen, denn wir können rückschauend feststellen, daß sie keinen besseren Wahlspruch hätten finden können.
Der Notschrei der Jünger in dem gefährdeten Schiff ist auch immer wieder der Hilferuf der Gemeinde gewesen, die in ihrer Bedrängnis die Hände zu ihrem Herrn aufhob. Im Grunde ist ihr Weg durch die Jahrhunderte gekennzeichnet durch ihre Angefochtenheit und durch die dauernde Gefahr, infolge äußerer Bedrängnis oder eigener Schuld zugrunde zu gehen. Daß das nicht geschehen ist, verdankt sie somit nicht ihrer eigenen Tüchtigkeit, sondern allein der freien Gnade ihres Herrn, der sie bis heute erhalten hat und, so er will, auch weiterhin erhalten kann.
| 1698 | Graf Johann Philipp von Ysenburg-Büdingen übergibt an Capitain de Calmelz die ersten Privilegien. | |
| 1699 | Gründung der Gemeinde (Bis 1718 durfte sie den gottesdienstlichen Raum der deutsch-reformierten Gemeinde mitbenutzen. Erst die Schloßkapelle; ab 1703 die neuerbaute (1943 zerstörte) Schloßkirche). | |
| 1705 | Zweite „Rechte und Privilegien“ für die „Neu- Gemeinde“. | |
| 1706 | Bau des ersten Pfarrhauses. | |
| 1713 | Graf Johann Philipp schenkt der Gemeinde das Grundstück für die eigene Kirche. Es lag damals am Stadtrand. | |
| 1717 | Der Grundstein für die Kirche wird gelegt. Zur Finanzierung dienen ein großzügiger Zuschuß des Grafen, Spenden der reformierten Gemeinden in Frankfurt und Hanau und eine große Hypothek, die die Gemeinde auf das Pfarrhaus aufnimmt. | |
| 1718 | Der erste Gottesdienst in der eigenen Kirche. Sie ist heute in ihrer typisch hugenottischen Scheunenform die älteste Kirche im Stadtbereich. | |
| 1736 | Witwe Pomarede stiftet der Gemeinde zwei silberne Abendmahlskelche. | |
| ca. 1740 | Fürst Wolfgang Ernst I. verhindert die Auflösung der Gemeinde, indem er weitere Übertritte in die deutsch-reformierte Gemeinde verbietet. | |
| 1750 | Ein eigenes Schulhaus wird gebaut. Die ersten deutschen Familiennamen sind in den Registern zu finden. | |
| 1751 | Die Kirche erhält eine kleine Hausorgel. Bis dahin hatte – wie in reformierten Gemeinden üblich – ein Vorsänger den Gemeindegesang geleitet. | |
| 1782 | Durch das Romagnac’sche Testament erhält die Gemeinde das heutige Pfarrhaus – und verkauft das bisherige. | |
| 1818 | Fürst Carl von Hessen-Darmstadt hebt – bis auf die kirchlichen Vorrechte – die 1705 erlassenen „Rechte und Privilegien“ auf. | |
| 1819-1825 | Pfarrvakanz. Die deutsch-reformierte und lutherische Gemeinde Offenbachs setzen alle Hebel in Bewegung, um die Auflösung der Französisch-Reformierten Gemeinde zu erreichen. Die Französisch-Reformierte Gemeinde Frankfurt beschreitet den Rechtsweg, um an das Romagnac’sche Vermächtnis zu kommen. | |
| 1826 | Erste Predigt in deutscher Sprache. | |
| 1836/37 | Erste Kirchenheizung in Hessen. | |
| 1838 | Die Kirche erhält eine 13-registrige Walcker-Orgel (Grundbestand der heutigen Orgel). | |
| 1865 | Die durch die gräfliche Behörde 1853 angeordnete Kirchenrenovierung muß wieder aufgeschoben werden, da für das zur Versteigerung freigegebene Pfarrhaus nicht das von der Behörde festgesetzte Mindestgebot eingeht. | |
| 1874/75 | Erste Renovierung der Kirche. – Sie erhält eine neobarocke Fassade. – Der Fürstenstuhl wird entfernt. |
|
| 1894 | Die Kirche erhält gemalte Fenster, Kassettendecke, Fries. | |
| 1899 | 200-jähriges Gemeinde-Jubiläum. Festschrift:„Geschichte der französisch-reformierten Gemeinde zu Offenbach am Main“von Adolf Lehn. |
| 1903 | An Stelle des Gemeinde-Wappens wird über der Kanzel das Ölgemälde „Christus mit den Emmausjüngern“ aufgehängt. |
|
| 1905 | Erweiterung der Orgel durch die Firma Walcker auf den heutigen Registerbestand. Die Disposition wurde allerdings bei späteren Renovierungen mehrfach geändert. | |
| 1906 | Erste Abendmahlsfeier mit Einzelkelchen. | |
| 1913 | Im Zuge der Renovierung erhält die Kirche elektrisches Licht und eine Gasheizung. Antependien werden angeschafft und die Wände ausgemalt. | |
| 1919 | Zum ersten Mal in Hessen: Durch Ergänzungswahl kommen zwei Frauen in den „Kirchenvorstand“. (Das offizielle Kirchengesetz ergeht erst drei Monate später). | |
| 1920 | Der erste Kindergottesdienst. Beginn mit 4 Helferinnen und 50 Kindern. | |
| 1924 | Fast 600 Gemeindeglieder im Jahr des 225-jährigen Bestehens. | |
| 1932 | Die Kirchenleitung stimmt der Neubesetzung der Pfarrstelle nur unter der Bedingung zu, daß ein Pfarrer gewählt wird, der der Gemeinde entsprechend ihrem Bekenntnisstand dient. | |
| 1934 | Das die Gemeinde leitende Gremium wird wieder bewußt „Presbyterium“ genannt. | |
| 1943 | Kirche und Pfarrhaus werden am 20. Dezember stark beschädigt. | |
| 1946 | Am 23. Juni wird das erste Presbyterium nach dem Krieg gewählt. Ab 6. Oktober ist im wiederhergerichteten Amtszimmer wieder regelmäßig Gottesdienst. | |
| 1947 | Erste provisorische Renovierung der Kirche. Das Bild über der Kanzel wird gegen ein Harmonium getauscht. | |
| 1949 | Festgottesdienst zum 250-jährigen Gemeinde-Bestehen. Die Gemeindeversammlung wählt Presbyterium und Diakonie. | |
| 1953 | Innen- und Außenrenovierung der Kirche. | |
| 1954 | Die Orgel wird durch Firma Steinmeyer wieder instandgesetzt. Die Kosten werden durch einen namhaften Betrag des französischen Hochkommissars, durch eine Beihilfe der Landeskirche und durch große Opfer der Gemeinde aufgebracht. | |
| 1970 | Innenrenovierung der Kirche. | |
| 1975 | Außenrenovierung der Kirche und Renovierung des Pfarrhauses. Die Stadt Offenbach übernimmt einen wesentlichen Teil der Kosten. | |
| 1981 | Ein verlorengeglaubter Abendmahlskelch taucht in einem Auktionskatalog auf. (Einer der 1736 gestifteten Kelche war 8 Jahre zuvor zur Reparatur in ein Geschäft gegeben worden, das dann Konkurs machte). | |
| 1982 | Große Renovierung der Orgel durch die Firma Förster & Nicolaus. | |
| 1983 | Nach 8-jähriger Pfarrvakanz wählte die Gemeindeversammlung den bisherigen Spezialvikar zum Inhaber der Pfarrstelle. „Cantate Domino“ (Straßburg) singt in unserer Kirche französische Psalmenkompositionen. | |
| 1989 | Die Vorarbeiten für den S-Bahn-Bau beginnen mit dem Abriß der angrenzenden Gebäude zur Berliner Straße hin. | |
| 1990 | Der Schriftteppich mit der Frage 1 des Heidelberger Katechismus wird über der Kanzel angebracht. (Entwurf: Prof. Karlgeorg Hoefer Ausführung: Frau Ingeborg Richter) Erste Gemeindefreizeit. Krippenspiel mit 6 erwachsenen Darstellern. |
| 1991 | Das Parterre des Gemeindehauses wird umgebaut, so daß es eine eigene Gemeindeküche gibt. |
|
| 1992 | Im Partnerschaftsgottesdienst mit der Koreanisch Evangelischen Gemeinde Frankfurt werden zwei Kinder getauft. Der Hof des Gemeindehauses erhält ein neues Gesicht: eine Hofreite mit mehreren Räumen – davor eine Fläche, die mit Kopfsteinpflaster befestigt ist. | |
| 1993 | Das Gemeindehaus wird Teil der Baustelle„Stadtforum“. Am 20.12. beginnt die erste Aktion „Essen und Wärme für Bedürftige“ im Gemeindehaus. | |
| 1994 | Da der Gemeindepfarrer (mit der zweiten Hälfte seines Dienstauftrages) ab 1.8. zugleich für die Geistig-Behinderten-Seelsorge im ev. Dekanat zuständig wird, wird diese übergemeindliche Arbeit noch stärker in der Gemeinde verankert. | |
| 1995 | Nach langer Zeit wird wieder ein Gottesdienst in französischer Sprache gehalten. | |
| 1996 | Nach Abschluß des S-Bahn-Baus und der Errichtung des Stadtforums werden die Schäden, die an der Kirche entstanden sind, durch eine Außenund Innenrenovierung beseitigt. | |
| 1997 | Zwei im 2.Weltkrieg zugemauerte Fenster des Gemeinderaumes werden wieder geöffnet. | |
| 1998 | Die „Fraternité Huguenote“ wird von den Presbyterien der reformierten Gemeinde Marsillargues (Frankreich) und unserer Gemeinde in Marsillargues unterzeichnet. | |
| 1999 | 300-jähriges Bestehen der Gemeinde |
– Auszüge aus der Einleitung“ von Lic. Walter Nordmann (mit freundlicher Genehmigung des Offenbacher Geschichtsvereins)
„Die Geschichte hat ... das Wagnis solcher Flüchtlingsansiedlung im ganzen glänzend gerechtfertigt. Gewiß kam es anfangs zu Reibungen. ...Aber das waren Übergangsnöte!
Die anfänglich recht armen und abgerissenen Fremdlinge haben ihrer neuen Heimat als Dank vielfältig Anregung und Auftrieb vermittelt. Sie verschmolzen mit der deutschen Bevölkerung und gaben manchem schwerfälligen Deutschen Beweglichkeit und größere Lebendigkeit. Man sagt, daß der „Berliner Witz“ mit seiner trockenen Schlagfertigkeit in jenen Jahrzehnten entstanden sei, als nach 1685 nahezu ein Viertel der Berliner Bevölkerung französische Glaubensflüchtlinge waren.
Wenn der Berliner heute noch von „ratzekahl“ spricht, meint er das französische „radical“.Auch das kirchliche Leben regten die Fremden an durch das Beispiel ernster Bibelgläubigkeit und das Leidenszeugnis, das in manchem Gesicht zu lesen war, und dessen Schwere noch in gelegentlichen alten Familienüberlieferungen in Deutschland bis heute nachzittert. Am deutlichsten aber waren die Auswirkungen der Einwanderung im allgemein wirtschaftlichen Leben zu spüren. Ganze Wirtschaftszweige sind von den Ansiedlern für Deutschland neu entwickelt worden, andere wurden intensiviert und veredelt. In Brandenburg, wohin sich unter dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm der Großteil der Einwanderer gewendet hatte, wurden 65 Erwerbszweige neu eingeführt, die bis dahin unbekannt gewesen waren! Schon in Frankreich hatten die Hugenotten den Ruf besonderer Tüchtigkeit genossen:
Durch Minister Colbert, der das Merkantilsystem zur vollen Höhe entwickelte, lag ein großer Teil des französischen Finanzwesens in ihren Händen. Viele großen Handelshäuser gehörten ihnen, sie waren teilweise im Weinhandel führend, aber auch im Großgewerbe (Tuchwebereien, Seidenspinnereien, Gerbereien). Im Kleingewerbe hatten sie Geschick und reiche Erfahrung als Hutmacher, Handschuhmacher und Lederverarbeiter.
Es war ein schwerer Blutverlust für den französischen Volkskörper, als diese Menschen Frankreich zu verlassen genötigt waren. Der berühmte französische Festungsbauer Vauban hat bereits im ersten Jahr der Auswanderung eine bittere Rechnung aufgestellt, wie hoch dieser Verlust an Menschen und Fertigkeiten wirtschaftlich und militärisch zu berechnen sei. Und nun wurden diese Möglichkeiten Deutschland gegeben! Gewiß nicht allen Hugenotten glückte es, nach der Auswanderung wieder hochzukommen.Viele wurden in Berlin „Sänftenträger“, ein Oberst ernährte sich im Bremen als Schuhmacher.
Aber das waren Ausnahmen! Im ganzen setzte, z.T. schon nach wenigen Jahren, ein deutlicher Aufschwung ein, wobei ein erheblicher Teil der „Neubürger“ selber zu Reichtum gelangte, aber auch der neuen Heimat Wohlstand schenkte. Da waren Tabakanbau und -verarbeitung (als Rauch- und Schnupftabak), völlig neu als Erwerbszweig in der Uckermark (nordöstlich von Berlin). Da war die Veredelung des Gartenbaus, die Hugenotten brachten die bis dahin in Mittel- und Ostdeutschland unbekannten grünen Erbsen, Bohnen, Spargel, Schwarzwurzeln, Blumenkohl, Artischocken, feinere Obstsorten u.a. In Hessen wurden in der Landwirtschaft neu eingeführt:
Lupinen und Esparsette.Auf den hessischen Höfen stolzierten als neue Bewohner die „Truthähne“ herum, während die Berliner sich als Leckerbissen des Fleischgenusses für die „Saucischen“ erwärmten, jene warmen Würstchen, die noch vor 40 Jahren gelegentlich so benannt wurden, während sich danach der Name „Halberstädter Würstchen“ durchsetzte. Zahlreich waren auch unter den Hugenotten die „Zuckerbäcker“ (Konditoren), die, zusammen mit ihren Waldenser Berufskollegen, Torten, Pasteten und anderes Feingebäck heimisch machten. Auch der „Friedrichsdorfer Zwieback“ ist Hugenottenerzeugnis! In der Provinz Sachsen geht die Zuckerrübenverwertung, allerdings erst später, zurück auf den Hugenotten Achard. Das Webereigewerbe, Stickereien, Färbereien, Lein- und Rübölherstellung blühten auf, die Spitzenklöppelei des Erzgebirges ist hugenottischen Ursprungs, Waffenschmiede, Knopfmacher, Strumpfwirker wanderten ein. Im Bankierwesen stellten die Hugenotten viele tüchtige Vertreter, von den 84 Begründern der Börse in Frankfurt am Main waren 6 aus der dortigen franz.-reformierten Gemeinde. Auch als Ärzte,Apotheker und Hebammen waren Glieder der Hugenottengemeinden sehr erfolgreich, nicht minder schätzte man sie als Pädagogen, Hofmeister und Erzieher (Tanzkunst, Anstandslehre). Durch die Verbindung hugenottischen Wagemutes mit deutschem Fleiß sind neue Städte entstanden, so Mannheim und Karlshafen an der Weser, die Neustadt Erlangens und die Oberstadt Kassels. Mit Recht hat man darauf hingewiesen, wie im Leben Goethes der hugenottische Einschlag des Volkslebens spürbar wird: Er besuchte in Frankfurt die Kleinkinderschule einer Hugenottin, hörte als Knabe manchmal die Predigt in der franz.-reformierten Gemeinde in Bockenheim, seine Braut Lili Schönemann stammte aus dem Offenbacher Hugenottengeschlecht d’Orville (mütterlicherseits), der Offenbacher Musikverleger Jean André war sein Freund und komponierte Goethes Singspiel „Erwin und Elmire“.
„Von den Einzelschicksalen, die hinter den Einwanderern lagen, kann hier nicht ausführlich die Rede sein, zumal seit dem Kriege von 1939 eine Welle des Flüchtlingselends in Europa offenbar geworden ist, die jene Ereignisse in den Schatten gestellt hat. Trotzdem sei wenigstens in einem Beispiel die Glaubenskraft der Einwanderer erwähnt. Am Neujahrstage 1711 wurde die Pfarrfrau Francoise Le Fèvre, geb. Guitton, bestattet, wie das Kirchenbuch auf französisch sagt: „Tochter des weiland Edelmannes Herrn Isaak Guitton, zu seinen Lebzeiten Diener am göttlichen Wort und Grundherr von Petit Breuil im Bistum Nantes, wo er auf seinen Besitzungen predigte, und der verstorbenen Frau Francoise Paquesceau, seiner Ehegattin. Die genannte Francoise Guitton war verschieden den Tag vorher gegen 5 Uhr morgens im Alter von 45 Jahren nach einer Krankheit von 3 Monaten und einem Todeskampf von 5 Tagen und 6 ganzen Nächten. Während dieser Zeit wurde sie zu einer einzigartigen Erbauung für jedermann, der sie besuchte, durch ihre große Geduld in den grausamen Schmerzen quälender Wassersucht und eines Asthmas, das sie zuletzt ersticken ließ, wegen ihrer völligen Ergebung in Gottes Willen, wegen ihrer Lösung von der Welt und allem, was ihr sehr teuer war, wegen ihres sehnsüchtigen Wunsches, abzuscheiden und bei Christus zu sein, wegen der Bibelsprüche und herrlichen Worte, die ihr über die Lippen gingen bis zum letzten Atemzug, mit dem sie ihren Geist dem Schöpfer zurückgab. Dies geschah unmittelbar, nachdem sie erkannte, daß ein bisher linderndes Mittel ihr nicht mehr half. Da erhob sie die Hände und sprach:
‘Mein Gott, da es keinen Balsam in Gilead mehr für mich gibt auf Erden, muß ich ihn im Himmel suchen gehen.’ Nie hat eine Frau mehr Liebe für ihren Glauben, mehr Seelengröße, mehr Mut besessen. Als sie mit 20 Jahren aus Frankreich zu fliehen versuchte, wurde sie auf See gefangen und für mehr als 6 Monate in ein Kloster gesteckt. Das hinderte sie nicht, einen zweiten Fluchtversuch zu machen. Nach dessen Entdeckung wurde sie zu Nantes im Gefängnis eingesperrt.
Die Qualen dreier Monate ließen ihr einen Nagel vom großen Zeh abfallen, was ihr für das ganze weitere Leben viel Beschwerden machte. Aber das hinderte sie nicht an einem dritten Fluchtversuch. Gott half ihr und ließ sie glücklich nach England entkommen und von dort nach Holland, wo ihr Vater war. Weil (so schreibt ihr Gatte) meine Gemeindeglieder diese Tatsachen nicht wissen, meinte ich, daß meine Nachfolger Verständnis dafür haben werden, wenn ich dies Zeugnis niederlegte zum Andenken an die Tugend einer Frau, die mir im höchsten Grade teuer war und die dahinging am letzten Tag des Jahres, die aber die Erde an diesem Tag nur verließ, um eine neue, glückselige Ewigkeit im Himmel zu beginnen.“