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Die Gründung der Gemeinde und ihre ersten Jahre.

„Die Französisch-Reformierte Kirche 1854“ nach einer Zeichnung von Fritz Bamberger

Am 9. Juli 1699 hielt Pfarrer Isaac de Bermond den ersten Gottesdienst in Offenbach. Unmittelbar danach fand die Wahl des ersten Consistoriums und damit die Gründung der Gemeinde gemäß der aus ihrer Heimat mitgebrachten Kirchenordnung „Discipline des Eglises réformées de France“(1660) statt.
Bis zum Jahre 1703 war der Bestand der Gemeinde allerdings gefährdet. Ursachen dafür waren:

  1. Graf Johann Philipp gründete schon am 24.7.1699 im benachbarten Dreieicher Forst eine zweite Colonie für die ackerbautreibenden reformierten Glaubensflüchtlinge. Dieser Colonie schlossen sich einige der zunächst nach Offenbach gezogenen Réfugiés an.

  2. Der Offenbacher Gemeinde wurde die erhoffte Kollekte aus den niederländischen Generalstaaten verwehrt, so daß viele Familien wegzogen, da sie trotz der örtlichen Hilfen kaum das Nötigste zum Leben hatten.


Ab 1703 jedoch begann die weitsichtige Politik des toleranten Grafen sich sowohl auf den Fortbestand der Gemeinde als auch auf die Entwicklung Offenbachs auszuwirken. Dessen Einwohnerzahl wuchs von 790 im Jahre 1700 über 1.500 im Jahre 1718 auf 6.000 im Jahre 1790 an. Im Gegensatz zur Reichsstadt Frankfurt, die vom Zunftwesen beherrscht war, gestattete Graf Johann Philipp die Ansiedlung von Manufakturen und Fabriken. Von dieser Erlaubnis machte eine neue Gruppe von Hugenotten Gebrauch, die sich 1703 in Offenbach niederließ. Mit ihr wuchs die Zahl der Gemeindeglieder um mehr als das Doppelte und erhöhte sich wieder auf 30 Familien mit 128 Personen.Wichtiger war jedoch wohl, daß die Neuankömmlinge nicht mehr so mittellos waren, selbst für ihren Unterhalt sorgen konnten und daß der Graf ihnen Grundstücke am Großen Biergrund zuteilen ließ.Titelseite der „Rechte und Privilegien“ von 1705

Daß ihnen nun auch Hugenotten folgten, die sich z.B. in Frankfurt schon eine neue Existenz aufgebaut hatten, hatte zwei weitere Gründe:

  1. Auf die Fürsprache des Grafen sandten die niederländischen Generalstaaten der Gemeinde 1704 einen Pfarrer, der von ihnen besoldet wurde.

  2. 1705 erließ der Graf in 24 Artikeln wesentlich erweiterte Rechte und Privilegien für die „Neugemeinde“.
    Mit der Aufhebung der ersten Privilegien von 1698 machte er deutlich, daß nur Kaufleute und Handwerker in Offenbach aufgenommen werden sollten.

Durch diese zweiten Privilegien erhielten die Réfugiés das Recht der freien Religionsausübung nach den Bestimmungen ihrer aus Frankreich mitgebrachten Kirchenordnung. Der Bau einer eigenen Kirche und die Einrichtung einer eigenen Schule wurden ihnen zugesichert. Zu den Rechten und Vergünstigungen, die den Bestand der Gemeinde für die Zukunft sichern sollten, gehörte u.a. die freie Wahl des Pfarrers, der Lehrer, des Vorsängers. Die neue Gemeinde wurde nicht der bestehenden deutschen Gemeinde eingegliedert, obgleich damals ganz Offenbach reformierten Bekenntnisses war. Sie wurde vielmehr dem landesherrlichen Konsistorium unmittelbar unterstellt.

Die der Französisch-Reformierten Gemeinde gewährten kirchlichen Privilegien gelten bis heute unverändert. Sie wurden bei politischen Veränderungen jeweils von den neu etablierten Behörden anerkannt, z.B. nach den napoleonischen Kriegen durch das hessen-großherzogliche Oberkonsistorium in Darmstadt und zuletzt von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, bei der auch die Ordnung der Gemeinde hinterlegt ist.

 

 

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