Geschichte Kapitelübersicht
Die Gründung der Gemeinde und ihre ersten Jahre.
Am 9. Juli 1699 hielt Pfarrer Isaac de Bermond den ersten
Gottesdienst in Offenbach. Unmittelbar danach fand die
Wahl des ersten Consistoriums und damit die Gründung
der Gemeinde gemäß der aus ihrer Heimat mitgebrachten
Kirchenordnung „Discipline des Eglises réformées
de France“(1660) statt.
Bis zum Jahre 1703 war der Bestand der Gemeinde allerdings
gefährdet. Ursachen dafür waren:
Ab 1703 jedoch begann die weitsichtige Politik des toleranten
Grafen sich sowohl auf den Fortbestand der Gemeinde
als auch auf die Entwicklung Offenbachs auszuwirken. Dessen Einwohnerzahl wuchs von 790 im Jahre
1700 über 1.500 im Jahre 1718 auf 6.000 im Jahre 1790 an.
Im Gegensatz zur Reichsstadt Frankfurt, die vom Zunftwesen
beherrscht war, gestattete Graf Johann Philipp die
Ansiedlung von Manufakturen und Fabriken. Von dieser
Erlaubnis machte eine neue Gruppe von Hugenotten
Gebrauch, die sich 1703 in Offenbach niederließ. Mit ihr
wuchs die Zahl der Gemeindeglieder um mehr als das
Doppelte und erhöhte sich wieder auf 30 Familien mit
128 Personen.Wichtiger war jedoch wohl, daß die Neuankömmlinge
nicht mehr so mittellos waren, selbst für
ihren Unterhalt sorgen konnten und daß der Graf ihnen
Grundstücke am Großen Biergrund zuteilen ließ.
Daß ihnen nun auch Hugenotten folgten, die sich z.B. in Frankfurt schon eine neue Existenz aufgebaut hatten, hatte zwei weitere Gründe:
Durch diese zweiten Privilegien erhielten die Réfugiés das Recht der freien Religionsausübung nach den Bestimmungen ihrer aus Frankreich mitgebrachten Kirchenordnung. Der Bau einer eigenen Kirche und die Einrichtung einer eigenen Schule wurden ihnen zugesichert. Zu den Rechten und Vergünstigungen, die den Bestand der Gemeinde für die Zukunft sichern sollten, gehörte u.a. die freie Wahl des Pfarrers, der Lehrer, des Vorsängers. Die neue Gemeinde wurde nicht der bestehenden deutschen Gemeinde eingegliedert, obgleich damals ganz Offenbach reformierten Bekenntnisses war. Sie wurde vielmehr dem landesherrlichen Konsistorium unmittelbar unterstellt.
Die der Französisch-Reformierten Gemeinde gewährten kirchlichen Privilegien gelten bis heute unverändert. Sie wurden bei politischen Veränderungen jeweils von den neu etablierten Behörden anerkannt, z.B. nach den napoleonischen Kriegen durch das hessen-großherzogliche Oberkonsistorium in Darmstadt und zuletzt von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, bei der auch die Ordnung der Gemeinde hinterlegt ist.