Geschichte Kapitelübersicht
Eine reformierte Gemeinde – damals und heute.
Die reformierte Kirche geht - wie die lutherische - auf die
Reformation im 16. Jahrhundert zurück. Darum: „reformierte“,
d.h. durch Gottes Wort „erneuerte“ Kirche.
Sie ist nicht das Werk eines einzigen, sondern hat viele
„Väter“. Unter ihnen ragen zwei hervor: Ulrich Zwingli
(1484-1531), der Reformator Zürichs, und Johannes
Calvin (1509-1564), der Reformator Genfs, der dann
auch den Protestantismus in Frankreich prägte. Wie
Zwingli und Calvin bekennen wir mit allen reformierten
Christen in den Welt, daß das Wort Gottes allein Maßstab
und Mitte des Gottesdienstes und allen gemeindlichen
Lebens sein muß.
Am sichtbarsten wird dies wohl am Innenraum der
Kirche. Er ist gemäß dem 2. Gebot, das den kultischen
Gebrauch von Bildern verbietet, sehr schlicht gehalten.
Ist eine Kirche doch nach reformiertem Verständnis
allein Versammlungsraum der zum Hören des Wortes
Gottes, zum Lobpreis und Gebet und zur Feier des
Abendmahles zusammenkommenden Gemeinde. Im
Blickpunkt des Raumes ist die Kanzel; vor ihr der
Abendmahlstisch, auf dem allein die Heilige Schrift
liegt.
So schlicht wie der Raum ist auch die Liturgie. Am
Anfang des Gottesdienstes steht nach gut reformierter
Art der Psalmengesang und sein Mittelpunkt ist die
Predigt des Wortes Gottes.Taufe und Abendmahl gelten
als bestätigende Zeichen der zugesagten Gnade Gottes.
Zu den charakteristischen Zeichen reformierten Bekenntnisses
gehört es, daß Glaube, kirchliche Ordnung
und persönliches Leben eine unlösliche Einheit bilden.
Sie zielt auf alle Lebensbereiche und beinhaltet, daß
jedes Gemeindeglied in gleicher Weise Verantwortung für die Gemeinde trägt und gerufen ist, die eigenen
Gaben zum Segen aller einzubringen.
Oberstes Organ unserer Gemeinde ist deshalb die Gemeindeversammlung.
Nur sie kann die geltende Ordnung
unserer Gemeinde verändern, in deren Artikel I es heißt:
Artikel IX der Ordnung schreibt vor, daß die Gemeindeversammlung
mindestens einmal jährlich zusammentreten
muß, um den Bericht der beiden „Ämter“ entgegenzunehmen,
die schriftgemäß in unserer Gemeinde
bestehen: das Presbyterium und die Diakonie.
Das Presbyterium hat die geistliche Leitung der Gemeinde
und ist verantwortlich für die kirchliche Verwaltung.
Es besteht aus dem von der Gemeindeversammlung
gewählten Pfarrer und aus vier von ihr auf sechs
Jahre gewählten Ältesten.
Neben dem Presbyterium steht die Diakonie, die ebenfalls
aus vier Gemeindegliedern gebildet wird. Ihre Aufgabe
ist der Dienst an den Kranken, Armen und Alten der Gemeinde und die Mithilfe bei der Feier des Heiligen
Abendmahles.
Presbyterium und Diakonie bilden das Konsistorium, das
alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde berät. In
Ehren ausgeschiedene frühere Älteste und Diakone
bilden zusammen mit dem Konsistorium das Große
Konsistorium. Dieses hat das Vorschlagsrecht bei der
Pfarrwahl sowie bei der Wahl der Presbyter und vollzieht
die Wahl der Diakonie.
Die Zugehörigkeit zur Gemeinde kann erworben werden:
Im Windfang der Kirche hängt das Wappen der Gemeinde.
Es stellt das mit den Wellen ringende Schiff der Jünger
auf dem Galiläischen Meer dar und trägt die Umschrift„Domine serva nos perimus. 1699“.
Bei der Auswahl dieses Spruches, den Luther übersetzt
hat mit „Herr, hilf uns, wir verderben“ (Matthäus 8, 25), haben die Väter und Mütter der Gemeinde ursprünglich
wohl nur ihre leidvollen Erfahrungen als Flüchtlinge
und ihre Erkenntnis über den damaligen Zustand der
Gemeinde zum Ausdruck bringen wollen. Sie haben aber
darüberhinaus eine vorausschauende Gabe bewiesen,
denn wir können rückschauend feststellen, daß sie keinen
besseren Wahlspruch hätten finden können.
Der Notschrei der Jünger in dem gefährdeten Schiff ist
auch immer wieder der Hilferuf der Gemeinde gewesen,
die in ihrer Bedrängnis die Hände zu ihrem Herrn
aufhob. Im Grunde ist ihr Weg durch die Jahrhunderte
gekennzeichnet durch ihre Angefochtenheit und durch
die dauernde Gefahr, infolge äußerer Bedrängnis oder
eigener Schuld zugrunde zu gehen. Daß das nicht
geschehen ist, verdankt sie somit nicht ihrer eigenen
Tüchtigkeit, sondern allein der freien Gnade ihres Herrn,
der sie bis heute erhalten hat und, so er will, auch weiterhin
erhalten kann.